Nicht aus Nachlässigkeit. Niemand hat ChatGPT beschafft — jemand hat es aufgemacht. Die EU-KI-Verordnung (KI-VO) verlangt seit 608 Tagen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz; einen Nachweis schreibt sie dafür heute nicht vor. Wer gefragt wird, hat trotzdem nur das, was er aufgeschrieben hat.
KI Akte macht daraus eine Akte: Sie tragen Ihre Werkzeuge ein, bestätigen jede Einstufung selbst und erhalten Ihre datierten Dokumente — erzeugt, nicht abgeschrieben. Keine Beratung, kein Projekt, keine Abteilung, die Sie nicht haben.
[ERFASST] 7 KI-Systeme im Einsatz [PRÜFUNG] Risikoklasse je System vorgeschlagen [BESTÄTIGT] durch Geschäftsführung, 7 von 7 [ERZEUGT] Akte, 7 Dokumente { "stand": "2026-10-03", "systeme": 7, "hochrisiko": 0, "neu_erzeugbar": true }
Drei Fragen. Die ersten beiden entscheiden, ob die Verordnung Sie überhaupt betrifft — ein Nein dort, und Sie sind hier fertig. Die dritte entscheidet das Gegenteil: Wenn Sie sie mit Nein beantworten, ist genau das die Lücke.
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Setzen Sie KI im Unternehmen ein?
ChatGPT, Copilot, Gemini, ein KI-Feature in Ihrer bestehenden Software, ein Chatbot auf der Website. Auch wenn es „nur“ ein Mitarbeitender gelegentlich nutzt.
Sind Sie Betreiber, nicht Anbieter?
Sie benutzen fremde KI, Sie bauen und verkaufen sie nicht. Wer eigene Hochrisiko-KI in Verkehr bringt, braucht mehr als diese Akte.
Können Sie heute belegen, welche Systeme im Haus sind und wer geschult wurde?
Wenn ja, führen Sie bereits eine Akte — dann brauchen Sie uns nicht. Wenn nein, ist genau das die Lücke.
Dreimal Ja? Dann gilt für Sie Art. 4 KI-VO (KI-Kompetenz — Sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit Ihre Mitarbeitenden KI ausreichend verstehen) seit dem 2. Februar 2025. Unbedingt, für jeden Betreiber.
Art. 50 KI-VO trifft Sie als Betreiber nur in zwei Fällen — und die meisten Häuser fallen in keinen:
Abs. 3, wenn Sie Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung einsetzen — dann informieren Sie die betroffenen Personen. Und
Abs. 4, wenn Sie Deepfakes oder KI-erzeugte Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse veröffentlichen — dann legen Sie das offen. Beides seit dem 2. August 2026.
Dass ein Chatbot sich zu erkennen geben muss (Abs. 1) und dass KI-Inhalte maschinenlesbar markiert sein müssen (Abs. 2), ist die Pflicht des Anbieters — nicht Ihre. Dieser Unterschied entscheidet, ob Sie überhaupt etwas schulden — und Ihre Akte hält ihn je System fest, mit dem Regelzweig, der zu dieser Einstufung geführt hat.
Was jeder Monat ohne Akte kostet. Kein Bußgeld — Beweisbarkeit. Ein Nachweis, den Sie heute schreiben, trägt das Datum von heute. Art. 4 KI-VO gilt seit 608 Tagen; jeder weitere Monat ist Betrieb, den Sie später schildern, aber nicht zeitnah belegen können. Rückwirkend datieren geht nicht.
Wer das prüft: die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Die EU-KI-Verordnung sieht für Verstöße Sanktionen vor (Art. 99 KI-VO); welche Stufe greift, hängt von der verletzten Pflicht und der Unternehmensgröße ab. Wir nennen hier bewusst keine Zahl — das ist eine rechtliche Beurteilung im Einzelfall und nicht unsere.
Jedes Unternehmen führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, weil die DSGVO es verlangt. Für KI verlangt die KI-VO ein solches Verzeichnis heute nicht. Dieselbe Aufgabe bleibt es trotzdem: wissen, was im Haus läuft — und es vorlegen können, wenn jemand fragt. Die KI-Akte ist Ihr Verzeichnis für KI, freiwillig geführt.
Wie ein externer Datenschutzbeauftragter — nur für die Akte.
Die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Die Unterlagen führen wir.
Das ist ein Vergleich, keine Rolle: Die KI-Verordnung kennt keinen „KI-Beauftragten“. Wir übernehmen keine Pflicht, die das Gesetz Ihnen zuweist, und treffen keine Entscheidung, die Ihnen zusteht — wir führen die Unterlagen, mit denen Sie sie belegen.
Eine Akte ist im deutschen Verwaltungsverständnis genau das: die Sammlung, die Sie führen und auf Verlangen vorlegen. Sie tragen Ihre KI-Werkzeuge in ein geführtes Formular ein — Name, Anbieter, Zweck, wer damit in Berührung kommt. Daraus entsteht der vollständige Satz.
01 KI-System-Verzeichnis Grundlage 02 Risikoklasse je System Art. 6 03 Transparenzhinweise Art. 50 04 KI-Nutzungsrichtlinie DE/EN Governance 05 KI-Kompetenz-Nachweis Art. 4 06 Protokollierungs-Nachweis intern 07 Nachweis menschlicher Aufsicht intern 08 Betriebsbeobachtung Hochrisiko 09 ISO-42001-Lückenanalyse optional -- Stand: 03.10.2026 -- 01-04 erzeugt · 08 und 09 in Arbeit -- 05-07: Belege legen Sie selbst bei
Das ist keine Vorsichtsformel, sondern die Bauweise. KI Akte schlägt je System eine Risikoklasse vor und legt die Herleitung offen — bestätigen müssen Sie. Ihre Bestätigung wird mit dem Regelzweig festgehalten, der den Vorschlag erzeugt hat, und mit dem Datum. Das ist die Bauweise, mit der das Produkt Software bleiben soll und keine Rechtsdienstleistung nach § 2 RDG wird. Ob die Abgrenzung trägt, bestätigt die unabhängige rechtliche Prüfung — sie steht noch aus.
System "Chatbot auf der Website" Kontakt "Kundinnen und Kunden" [VORSCHLAG] begrenztes Risiko Herleitung: kein Annex-III-Zweck · Publikumskontakt → Art. 50 [?] Bestätigen Sie diese Einstufung. [✓] bestätigt · GF · 03.10.2026
Was mit Ihren Angaben passiert. Ihre Eingaben werden für die Erzeugung Ihrer Akte verarbeitet und danach nicht dauerhaft aufbewahrt. Sie fließen nicht in ein Trainings- oder Wissenssystem ein. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die vollständigen Angaben zur Verarbeitung liegen mit der Freischaltung vor — bis dahin beschreiben wir hier die Bauweise und geben keine vertragliche Zusage.
Ein einmaliges Gutachten beschreibt einen Tag. Ihre KI-Landschaft ändert sich schneller: ein neues Werkzeug, eine geänderte Richtlinie, eine Schulung. Die Akte wird deshalb nicht geschrieben, sondern erzeugt — und lässt sich jederzeit neu erzeugen.
Änderung erfasst: + "Notion AI" neu im Einsatz + Schulung 4 Personen, 19.08.2026 [NEU ERZEUGT] 7 Dokumente [STAND] 03.10.2026 [VORHER] 02.07.2026 (archiviert)
Sieht ein System nach Anhang III aus — Personalauswahl, Bonität, Biometrie, kritische Infrastruktur —, dann stuft KI Akte es nicht vorsichtshalber als harmlos ein, um den Ablauf am Laufen zu halten. Es hält an und verweist Sie an Ihre Rechtsberatung.
System "Bewerber-Vorauswahl" Zweck "Personalauswahl" [HALT] möglicher Anhang-III-Zweck Dieses System wird nicht automatisch eingestuft. Wir raten hier nicht. [WEITER] mit Ihrer Rechtsberatung [AKTE] übrige 6 Systeme unberührt
Es gibt Werkzeuge für dieses Problem. Sie sind nur nicht für Sie gebaut.
Dauer-Scan-Plattformen für Compliance. Auf Englisch, für KI-Anbieter entworfen, Preis auf Anfrage, Zugang über Demo-Termin. Für einen Betrieb mit zwanzig Leuten heißt das in der Praxis: nicht für Sie gebaut. Sie überwachen laufend — Sie brauchen etwas, das Sie vorlegen können.
Kostenlose Selbsteinschätzungen. Sie sagen Ihnen, was zu tun wäre, und erzeugen nichts. Am Ende haben Sie eine Liste offener Punkte und weiterhin keinen Nachweis. Genau diesen Teil geben wir Ihnen kostenlos — die Vorprüfung. Bezahlt wird das, was danach entsteht.
Ein Gutachten zum Stichtag. Beschreibt einen einzigen Tag, kostet ein Vielfaches und altert ab dem Moment, in dem jemand ein neues Werkzeug installiert. Für den individuellen Rechtsfall bleibt sie richtig — für ein Verzeichnis, das aktuell bleiben muss, ist sie das falsche Instrument.
Die Einschränkung, die wir uns auferlegen, ist keine Funktion: KI Akte spricht das rechtliche Urteil nicht. Wer den individuellen Rechtsschluss rendert, verlässt § 2 RDG. Das begrenzt, was wir Ihnen versprechen dürfen — und es ist der Grund, warum in Ihrer Akte jede Einstufung Ihre ist und nicht unsere.
Hier stehen normalerweise Kundenstimmen. Wir haben keine — KI Akte ist noch nicht verkauft worden, und erfundene Belege kommen für uns nicht in Frage. Was es gibt, ist eine Akte, die wir für uns selbst erzeugt haben: aus einer datierten Momentaufnahme unseres eigenen Agentenregisters.
13 Einträge, Registerstand 22.06.2026: 12 Agenten aus dieser Momentaufnahme unseres Agentenregisters und ein Projekt. Die Akte schlägt je Eintrag eine Klasse vor und bestätigt keine: 11 × Transparenz nach Art. 50 KI-VO, 1 × minimal, 1 × Anhang III. KI, die wir über diese Einträge hinaus einsetzen, steht nicht in der Akte.
Dieselbe Eingabe, dasselbe Ergebnis. Die Einstufung ist ein fester Entscheidungsbaum nach KI-VO — Art. 5 → Anhang III → Art. 50 → minimal —, kein Sprachmodell. Es gibt davon genau eine Implementierung, die für Deutsch und Englisch dieselbe ist — die Sprache kann das Ergebnis gar nicht erreichen. Über alle 36 Kombinationen aus Zweck und Kontakt: 15 Stopps. Jeder der fünf Anhang-III-Zwecke landet im Anhang-III-Zweig — das prüft ein Test, der die Liste der Zwecke aus dem Fragebogen selbst liest, damit ein sechster nicht durchfallen kann. Sie können Ihrem Anwalt den Zweig zeigen, der gegriffen hat.
Drei echte Kundenakten. Erst danach tritt die Marke öffentlich an. Bis dahin sagen wir, was wir haben — und was nicht. Konformität kann Ihnen niemand verkaufen. Nachweise schon.
Damit Sie einschätzen können, was Sie bekämen: Was heute schon läuft, ist als solches gekennzeichnet. Was mit der Freischaltung kommt, auch. Wir beschreiben nichts als vorhanden, das es noch nicht gibt.
Warum Schritt 04 der eigentliche Punkt ist. Eine Tabelle, die Sie heute anlegen, ist am 2. Dezember 2026 still veraltet — in 60 Tagen — und niemand im Betrieb merkt es. Das ist keine Wissenslücke, die man durch gründlicheres Lesen schließt: Es braucht jemanden, der dauerhaft hinschaut. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Dokument, das Sie einmal kaufen, und einer Akte, die weiter stimmt.
Schritt 02 und 04 sind noch nicht freigeschaltet. Diese Beschreibung ist kein Angebot im Sinne des § 145 BGB und nennt bewusst keinen Preis.
Eine unabhängige rechtliche Prüfung der Abgrenzung zu § 2 RDG haben wir öffentlich zugesagt; ihr Ergebnis veröffentlichen wir, unabhängig davon, wie es ausfällt. Sie steht noch aus. Bis sie vorliegt, verkaufen wir nicht öffentlich. Ausgenommen ist eine Gründerkohorte von höchstens drei Pilotkunden, jeder einzeln und namentlich vereinbart. Diese Kunden bestätigen vor dem Kauf schriftlich, dass die Prüfung offen ist, und wissen, was geschieht, falls sie mit Auflagen zurückkommt: volle Erstattung, und die Akte bleibt bei ihnen.
Hier steht bewusst noch keine Zahl.
Ein Preis ist eine Zusage. Zusagen können wir erst, wenn die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist und feststeht, was wir liefern dürfen — und nicht schon, weil eine Zahl auf einer Seite gut aussieht. Wenn Sie es vorher wissen möchten, schreiben Sie uns; wir sagen Ihnen, wo wir stehen.
Das Angebot wird sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richten. Alle Preise verstehen sich netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet, soweit sie anfällt. Bei Unternehmern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union geht die Steuerschuld nach § 3a Abs. 2 UStG auf den Leistungsempfänger über (Reverse Charge). Diese Seite ist kein Angebot im Sinne des § 145 BGB.
Rechtliche Prüfung. Ein Rechtsanwalt bestätigt die Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung. Ohne diese Bestätigung kein öffentlicher Verkauf. Was heute dafür spricht, sagen wir offen: BGH, Urteil vom 9. September 2021 – I ZR 113/20 (smartlaw) zu einem regelbasierten Dokumentengenerator · ein fester Entscheidungsbaum ohne Sprachmodell · und der Abbruch bei Anhang III, Art. 5 und Anbieterstatus, wo wir nicht einstufen und keinen Nachweis erzeugen. Das Gutachten veröffentlichen wir, sobald es vorliegt — auch wenn es uns nicht gefällt.
AGB, Haftung, Auftragsverarbeitung. Vertragswerk, Haftpflicht und AVV liegen vor, bevor wir öffentlich verkaufen.
Drei echte Akten. Die Marke tritt erst öffentlich an, wenn sie an echten Fällen gezeigt hat, dass sie trägt.
Eine einzige Nachricht, wenn KI Akte freigeschaltet ist. Keine Werbung, keine Weitergabe.
Bewusst ein E-Mail-Link und kein Formular: solange der Auftragsverarbeitungsvertrag nicht steht, legen wir keine Liste mit Ihrer Adresse an. Ihre Nachricht liegt dann in unserem Postfach. Wenn wir antworten, hält unser Support-Verzeichnis fest, an wen und mit welchem Betreff geschrieben wurde — nicht den Inhalt. Eine Werbe- oder Warteliste entsteht daraus nicht.
Jede Seite beantwortet genau eine Frage — im ersten Absatz, mit dem Artikel, aus dem die Antwort folgt. Keine Rechtsberatung, keine Einzelfallbeurteilung.
Für Betreiber ohne Hochrisiko-System gibt die KI-Verordnung dem Anbietervertrag derzeit nichts vor — Art. 26 KI-VO gilt nur für Hochrisiko-Systeme und beginnt nach Art. 113 KI-VO erst am 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. am 2. August 2028 (Anhang I). Was stattdessen gilt.
Antwort lesen → RolleUnverändert eingebunden: nein, die Pflicht aus Art. 50 Abs. 1 KI-VO trifft den Anbieter — das schreibt auch die Bundesnetzagentur. Unter eigener Marke ist es ungeklärt, und wir sagen Ihnen, warum wir es nicht für Sie entscheiden.
Antwort lesen →KI Akte ist Software, keine Rechtsberatung. Das Produkt stellt Nachweise aus Ihren eigenen, von Ihnen bestätigten Angaben zusammen. Es beurteilt keinen Einzelfall, erklärt keine Konformität und ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Für die inhaltliche Richtigkeit der von Ihnen bestätigten Einstufungen bleiben Sie verantwortlich.
Preview. Kein Angebot im Sinne des § 145 BGB, keine verbindlichen Preise, kein Vertragsschluss möglich. Angaben zu Fristen nach EU-Verordnung 2024/1689 nach bestem Wissen, ohne Gewähr.
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