Was die Vorprüfung fragt
Die Vorprüfung selbst ist ein Werkzeug im Browser. Diese Seite ist ihr Inhalt in Textform — damit Sie vorher sehen, was auf Sie zukommt, und damit eine Suchmaschine oder ein KI-Assistent die Fragen überhaupt lesen kann.
Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, nichts wird übertragen: Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Die Vorprüfung ist kostenlos und bleibt es.
Schritt 1 · Betrifft Sie die Verordnung überhaupt?
Zwei Fragen. Bei einem klaren Nein sagen wir Ihnen das und Sie sind hier fertig — das ist ausdrücklich ein mögliches Ergebnis.
1 · Setzen Sie KI im Unternehmen ein?ChatGPT, Copilot, Gemini, ein KI-Feature in vorhandener Software, ein Chatbot auf der Website — auch gelegentliche Nutzung zählt.
2 · Sind Sie Betreiber, nicht Anbieter?Sie benutzen fremde KI. Sie entwickeln oder vertreiben keine eigenen KI-Systeme unter Ihrem Namen.
Schritt 2 · Verbotene Praktiken (Artikel 5)
Fünf Praktiken, die die Verordnung untersagt. Die Vorprüfung fragt sie zuerst, weil keine Akte hilft, wenn eine davon zutrifft — dann ist die Antwort Aufhören, nicht Dokumentieren. Erklärt wird jede in einem Satz.
- Emotionserkennung bei Mitarbeitenden oder Auszubildenden —
- Bewertung von Personen nach allgemeinem Sozialverhalten —
- Rückschluss auf sensible Merkmale aus biometrischen Daten —
- Ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern —
- Gezielte Ausnutzung von Schutzbedürftigkeit —
Schritt 3 · Welche Systeme sind im Haus?
Je System zwei Angaben: wofür es eingesetzt wird, und wer damit in Berührung kommt. Aus dieser Kombination entsteht der Einstufungsvorschlag.
Wofür eingesetzt
- Texte schreiben, zusammenfassen, übersetzen
- Software-Entwicklung
- Interne Auswertungen, Recherche, Wissenssuche
- Chatbot oder Assistent mit Kundenkontakt
- Bilder, Audio oder Video erzeugen
- Realistische Personen-, Stimm- oder Ortsdarstellungen (Deepfake-fähig)
- Veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
- Bewerberauswahl, Personalentscheidungen, Leistungsbewertung
- Bonität, Kreditwürdigkeit, Versicherungsscoring
- Biometrische Identifikation oder Kategorisierung
- Zugang zu wesentlichen Leistungen (Bildung, Gesundheit, Sozialleistungen)
- Steuerung kritischer Infrastruktur
Wer kommt damit in Berührung
- Nur Mitarbeitende, intern
- Kundinnen und Kunden
- Die Öffentlichkeit
Schritt 4 · Die Einstufung — fünf Ausgänge, feste Reihenfolge
Die Einstufung ist ein fester Entscheidungsbaum, kein Sprachmodell. Die Reihenfolge steht fest, und jeder Vorschlag nennt den Zweig, der gegriffen hat.
Verboten — Artikel 5Dann hilft keine Akte. Die Vorprüfung sagt es und hört auf.
Hoch-Risiko — Anhang IIIPersonalauswahl, Bonität, Biometrie, Zugang zu wesentlichen Leistungen, kritische Infrastruktur. Hier stufen wir nicht ein, sondern halten an und verweisen an Ihre Rechtsberatung.
UnbestimmtAutomatisierte Entscheidungen über Personen in einem Bereich, den wir nicht sicher zuordnen. Auch das wird als solches festgehalten, statt geraten.
Begrenztes Risiko — Artikel 50Transparenzpflichten. Wer davon verpflichtet wird, hängt am Absatz: Abs. 1 und 2 treffen den Anbieter, Abs. 3 und 4 Sie als Betreiber.
Minimales RisikoKeine zwingende Pflicht aus der KI-Verordnung für dieses System. Ein zulässiges Ergebnis — es wird datiert festgehalten, nicht weggelassen.
Schritt 5 · Was am Ende steht
In der vollständigen Akte: die Transparenzhinweise für die oben genannten Systeme, die KI-Nutzungsrichtlinie auf Deutsch und Englisch und das Systemverzeichnis mit der von Ihnen bestätigten Einstufung je System — datierte Dokumente.
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